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Modul 24 · Zusatzpaket in Vorbereitung, noch nicht buchbar

Zitate in der Akte prüfen

Normen- und Entscheidungszitate aus der Sachverhaltsanalyse werden mit einer Rechtsdatenbank abgeglichen. Sie sehen je Zitat, ob es im Datenbestand steht – mit Fundstelle, Stand und Quellenhinweis.

Was hinausgeht – und was nicht

Abgefragt wird nur die zitierte Stelle selbst, zum Beispiel „§ 626 BGB“, „Art. 6 GG“, „BGH, VI ZR 123/20“ oder eine ECLI. Fließtext aus der Akte geht nicht hinaus. Aktenzeichen, die in der Akte als eigenes Aktenzeichen bezeichnet sind (etwa „Az.: …“), halten wir zurück; ein eigenes Aktenzeichen ohne solche Bezeichnung oder in ungewöhnlicher Schreibweise kann mit abgefragt werden. Die Abfrage bleibt in unserem AWS-Konto; die Datenbank läuft in unserem AWS-Konto in der Region Frankfurt (eu-central-1).

Ergebnis je Zitat

  • gefunden – das Zitat steht im Datenbestand.
  • aufgehoben – die Vorschrift ist laut Datenbestand aufgehoben.
  • mehrdeutig – es gibt mehrere passende Einträge, zum Beispiel dasselbe Aktenzeichen an verschiedenen Tagen.
  • nicht gefunden – das Zitat steht nicht im Datenbestand. Das heißt nicht, dass es falsch ist.

Datenbestand und Grenzen

Datenbestand: Bundesrecht und Entscheidungen ausgewählter Gerichte aus offenen Quellen. Nicht enthalten: Landesrecht, Verwaltungsvorschriften, EU-Recht und nicht veröffentlichte Entscheidungen. Der Bestand ist nicht vollständig und hat einen Stand, der bei jedem Ergebnis angegeben wird.

Die Ergebnisse sind eine Recherche-Hilfe und keine Rechtsberatung. Die Prüfung sagt, ob ein Zitat im Bestand steht, nicht, ob es inhaltlich trägt.

Quellen und Lizenzen

  • Corpus des Deutschen Bundesrechts (C-DBR) – CC0 1.0.
  • Corpus der Entscheidungen der Bundesgerichte und der BGH-Strafsachen (Fobbe) – CC0 1.0.
  • Open Legal Data (openlegaldata.io) – Open Database License (ODbL) 1.0 (Lizenztext). Änderungen: Aufteilung in Textblöcke und Einbettung für die Suche. Ergebnisse aus dieser Quelle tragen den Hinweis „Enthält Informationen aus Open Legal Data, bereitgestellt unter der ODbL 1.0“.
  • Korpus der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Urheber: Luisa Wendel, Christoph Möllers, Humboldt-Universität zu Berlin; Quelle: Zenodo) – Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 (Lizenztext), ab 1998 CC BY-SA 4.0. Nutzungsbedingungen werden geprüft. Änderungen: Aufteilung in Textblöcke und Einbettung für die Suche.
  • Rechtsinformationsportal des Bundes (NeuRIS, Testphase) – Nutzungsbedingungen werden geprüft.

Jedes Ergebnis nennt seine Quelle und deren Lizenzstatus. Wo die Prüfung der Nutzungsbedingungen noch läuft, steht das beim Ergebnis.

Verfügbarkeit

Die Zitatprüfung ist noch nicht buchbar. Sobald sie freigegeben ist, erscheint sie in der Buchungsmaske der Aktenaufbereitung mit Preis.

Kernverarbeitung in der Region Frankfurt. Optionale KI-Dienste können nach ausgewiesener Freigabe innerhalb der EU verarbeitet werden. Bei als Fehlschlag abgerechneten Aufträgen wird gemäß den geltenden Bedingungen gutgeschrieben. Keine laufende Grundgebühr; Abrechnung je freigegebenem Auftrag gemäß AGB.