Digitale ReFa
Wir machen die Aktenarbeit, die früher die ReFa gemacht hat.
Die Rechtsanwaltsfachangestellte, die die Dokumenten-Fleißarbeit machte, ist kaum noch zu bekommen. Wir übernehmen die Teile, die sich heute zuverlässig automatisieren lassen: Akten in das genormte Langzeitformat PDF/A (ISO 19005) wandeln, viele Dokumente zu einer Gesamt-Akte bündeln und Sprachaufnahmen verschriften. Der Preis steht vor dem Start fest — keine laufende Grundgebühr im Standardtarif, keine Grundgebühr; die Abrechnung richtet sich nach dem dokumentierten Ergebnisstatus und den AGB. Kernverarbeitung in der Region Frankfurt; optionale KI-Dienste nach ausgewiesener Freigabe innerhalb der EU.
Für Kanzleien: die Verschwiegenheitsvereinbarung (§ 203 StGB)
Die Aufgaben, die wir heute übernehmen
Jede Aufgabe ist einzeln buchbar; den Preis sehen Sie vor dem Start.
Akte in das Langzeitformat PDF/A wandeln
Uneinheitliche Dokumente werden zu einheitlichen PDFs im genormten Langzeitformat PDF/A (ISO 19005) — mit eingebetteten Schriften.
- Dokumente in einheitliche PDFs wandeln
- Genormtes PDF/A (ISO 19005) erzeugen — Konformität geprüft
Viele Dokumente zu einer Gesamt-Akte
Einzeldokumente werden in der gewünschten Reihenfolge zu einer Gesamt-PDF im Langzeitformat PDF/A zusammengeführt.
- Viele Dokumente zu einer Gesamt-PDF bündeln
- Als PDF/A (ISO 19005) ablegen
Sprachaufnahmen zu Text
Zeugenaufnahmen, Termine oder Sprachnachrichten werden verschriftet und damit lesbar und suchbar.
- Aufnahme automatisch in Text umwandeln
- Über 30 Sprachen erkennen — inklusive
Holen & Bringen — dazu wählbar
Wir holen die Rohdaten bei Ihnen ab und liefern die fertige Akte zurück — Sie sehen den Aufpreis vor dem Start.
Rechtlicher Rahmen für Kanzleien
Für die Beauftragung stellen wir eine Verschwiegenheitsvereinbarung in Textform nach § 43e BRAO bereit. Mitwirkende Personen werden über ihre Pflichten nach § 203 StGB belehrt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten steht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Einbindung im konkreten Mandat zulässig ist, beurteilt die beauftragende Kanzlei.
Was heute noch nicht dabei ist
Ehrlich getrennt: Die folgenden Schritte sind noch nicht Teil des Bündels und werden hier nicht abgerechnet. Die M24-Leistungen sind einzeln in der Closed Beta buchbar, soweit unten nicht anders vermerkt; Name und Kurznummer wie im Leistungskatalog.
Aktenspiegel, Chronologie, Personen- und Sachregister, Zusammenfassung und die weiteren Leistungen oben gehören zur maschinellen Aktenanalyse. Leistungsumfang, Grenzen und die aktuellen Preise und ihre Verfügbarkeit sehen Sie im Kundenbereich — Aktenanalyse ansehen.
Scans durchsuchbar machen (Texterkennung) ist nicht Teil dieses Bündels, aber heute schon einzeln buchbar — Leistung und Preis ansehen.
Schwärzen vor Herausgabe bieten wir hier bewusst nicht an — dafür gibt es die eigene Leistung Schwärzen & Anonymisieren.