Zum Inhalt springen
TitanCore24Zuverlässige Datenverarbeitung
Anmelden

Barrierefreiheitspflicht (BFSG): Was seit dem 28.06.2025 gilt

Kurz gesagt: Seit dem 28.06.2025 müssen viele digitale Angebote barrierefrei sein — unter anderem E-Commerce, Banken, Versicherungen und Buchungsplattformen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG). Die IHK nennt ausdrücklich Untertitel für Videos und Audiodateien als Pflicht-Beispiel. Bestandsangebote haben eine Übergangsfrist bis 28.06.2030; Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 € geahndet werden (Quellen: IHK Stuttgart; IHK Aschaffenburg; quivo.co, jeweils unten verlinkt).

Stand: 15. August 2026 · Rechtsgrundlage: BFSG und BFSGV, in Kraft seit 28.06.2025

Wer betroffen ist — und wer nicht

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Bank- und Zahlungsdienste, Versicherungen, Buchungs- und Ticketing-Plattformen, E-Books und deren Vertriebswege.

Ausnahme: Kleinstunternehmen — weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz — sind bei Dienstleistungen von der Pflicht befreit. Bei Produkten (etwa dem Verkauf von E-Books) gilt die Ausnahme nicht automatisch (IHK Aschaffenburg, 15.04.2026).

Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden (quivo.co, 28.06.2025).

Was konkret gefordert ist

Die Pflichten folgen der Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG aufsetzt. Für Anbieter mit Video- und Audio-Inhalten heißt das konkret:

  • Videos brauchen Untertitel — zeitsynchronisiert, nicht nur automatisch generiert und ungeprüft (IHK Stuttgart nennt genau dieses Beispiel ausdrücklich).
  • Audiodateien brauchen Transkripte — den gesprochenen Inhalt als Text.
  • Dokumente müssen barrierefrei sein (Norm PDF/UA: Tags, Lesereihenfolge, Alternativtexte) — das betrifft etwa Produktblätter und Formulare zum Download.
  • Websites selbst: Tastatur-Bedienbarkeit, Kontraste, Alternativtexte, verständliche Sprache.

Für Bestandsangebote, die schon vor dem 28.06.2025 am Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis 28.06.2030 — neu veröffentlichte Inhalte fallen nicht darunter.

Was TitanCore24 dabei leistet — und was nicht

Was wir können: Aus Ihren Video- und Audiodateien erzeugen wir zeitsynchronisierte Untertitel und Transkripte in über 30 Sprachen — abgerechnet je Medienminute, Preis vor dem Start sichtbar, Abrechnung gemäß Ergebnisstatus und AGB. Das ist die Fleißarbeit, die bei einem Bestand von hunderten Videos sonst niemand freiwillig macht.

Was wir nicht können (und hier auch nicht versprechen): Wir erstellen keine PDF/UA-Dokumente (die Barrierefreiheitsnorm mit Tags und Lesereihenfolge) — unser PDF/A ist die Archivnorm, eine verwandte, aber andere Sache. Und wir ersetzen keine Rechtsberatung: Ob Ihr konkretes Angebot unter das BFSG fällt, klären Gesetz, BFSGV und im Zweifel ein Anwalt.

Quellen

  • IHK Stuttgart — „Barrierefreie Webseiten": Betroffene, Pflichten, Untertitel-Beispiel — ihk.de/stuttgart
  • IHK Aschaffenburg, 15.04.2026 — Kleinstunternehmen-Ausnahme — ihk.de/aschaffenburg
  • quivo.co, 28.06.2025 — Detailpflichten inkl. Untertitel/Transkription, Übergang 2030, Bußgelder — quivo.co

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Gesetz, Verordnung und die Vorgaben der Marktüberwachungsstellen der Länder.

Kernverarbeitung in der Region Frankfurt. Optionale KI-Dienste können nach ausgewiesener Freigabe innerhalb der EU verarbeitet werden. Bei als Fehlschlag abgerechneten Aufträgen wird gemäß den geltenden Bedingungen gutgeschrieben. Keine laufende Grundgebühr; Abrechnung je freigegebenem Auftrag gemäß AGB.